Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 18.01.2024 (S 0353.1.1-8 St 43)
Die Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist eine Änderungsvorschrift, die es ermöglicht, Ereignisse, die bei Erlass des Bescheides noch nicht vorgelegen haben, nachträglich [...]