Stand: 10.12.1999
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Zu § 4 Nr. 16 UStG

96 UStR2000 Krankenhäuser

96 Krankenhäuser

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

1Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können (§ 2 Nr. 1 KHG). 2Zur weiteren Begriffsbestimmung und zur Frage der Abgrenzung der Krankenhäuser von anderen Einrichtungen, z. B. Kurheime, wird auf R 82 EStR 1998 hingewiesen.