AG Bretten - 05.06.1985 (C 171/85) - DRsp Nr. 1994/15477
AG Bretten, vom 05.06.1985 - Aktenzeichen C 171/85
DRsp Nr. 1994/15477
War der bei einer Privatfahrt unfallbeschädigte Pkw zu 80 % betrieblich genutzt und nur zu 20 % privat, ist der als Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Geschädigte berechtigt, die auf die Reparaturkosten anfallende Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs abzusetzen.