I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein. Vereinszweck ist die Reinzucht einer bestimmten Hunderasse. Er fördert alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zwecks dienen wie die Erhaltung und Festigung des Rassehundes, seines Wesens, seiner Konstitution und seines formvollendeten Erscheinungsbildes.
§ 63 der im Streitjahr 1997 geltenden Vereinssatzung enthielt keine Regelung für den Fall der Aufhebung und Zweckänderung des Vereins, sondern lautete:
"Auflösung:
1.
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