SG Speyer, vom 21.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 482/13
Anspruch der Krankenkasse gegen eine in den Niederlanden ansässige Apotheke auf Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener UmsatzsteuerKeine Anwendung des Ausschlussfrist für eine Taxbeanstandung
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 105/16
DRsp Nr. 2017/11641
Anspruch der Krankenkasse gegen eine in den Niederlanden ansässige Apotheke auf Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener UmsatzsteuerKeine Anwendung des Ausschlussfrist für eine Taxbeanstandung
1. Die AMPreisV geht zwar grundsätzlich von einem einheitlichen Apothekenabgabepreis aus. Dieser gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn - abweichend von der inländischen Fallgestaltung - bei Lieferungen durch eine ausländische Versandapotheke nicht die Apotheke, sondern die Krankenkasse umsatzsteuerpflichtig ist.2. Hängt die Anwendbarkeit einer Taxbeanstandungsfrist nach einem Arzneiliefervertrag von dem Beitritt der Versandapotheke aus dem EU-Ausland zu einem solchen Vertrag ab, kann diese einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr (Art 34AEUV) nicht mit Erfolg geltend machen, wenn sie einen Beitritt nicht versucht hat.
1. Im Falle einer Arzneimittellieferung durch eine inländische Apotheke, wäre nicht die Krankenkasse, sondern die Apotheke nach § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG umsatzsteuerpflichtig gewesen. Dagegen ist bei der Lieferung von Medikamenten von einer Apotheke aus einem anderen EU-Land nach § 1 Abs. 1 Nr. 5UStG (innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt; Hintergrund dieser Regelung ist Art. 138 Abs. 1 MWStSystRL) grundsätzlich nicht die Apotheke, sondern die Krankenkasse umsatzsteuerpflichtig (§ 13a Abs. 1 Nr. 2UStG).
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