LG Saarbrücken, vom 21.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 106/16
Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer mutwilligen BeschädigungNachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur eines VorschadensUnschlüssige Reparaturrechnung und Fehlen wesentlicher steuerlicher PflichtangabenEinsicht des Versicherungsnehmers in ein von der Versicherung eingeholtes Sachverständigengutachten
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.04.2020 - Aktenzeichen 5 U 55/19
DRsp Nr. 2020/10670
Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer mutwilligen BeschädigungNachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur eines VorschadensUnschlüssige Reparaturrechnung und Fehlen wesentlicher steuerlicher PflichtangabenEinsicht des Versicherungsnehmers in ein von der Versicherung eingeholtes Sachverständigengutachten
1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nur gezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und der Versicherungsnehmer dies durch eine Rechnung nachweist, während bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts erstattet werden, ist wirksam.2. Eine vom Versicherungsnehmer vorgelegte Rechnung, die zahlreiche Ungereimtheiten aufweist und bei der wesentliche steuerliche Pflichtangaben (vgl. § 14UStG) fehlen bzw. nicht zutreffen, erfüllt bei sachgerechter Bewertung unter Umständen nicht die Anforderungen an einen ausreichenden Reparaturnachweis.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.