Die mit Bescheid vom 4. Juni 2020 und Einspruchsentscheidung vom 23. September 2020 festgesetzte Umsatzsteuer für 2017 wird um xxx € herabgesetzt.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin, xxx, betrieb eine Fischverarbeitung, eine Fischzucht, einen Hofladen und eine Gaststätte.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|