I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, veräußerte im Jahr 1995 (Streitjahr) ein ihr gehörendes Grundstück, auf dem sie zuvor ein Geschäftsgebäude errichtet hatte, an eine GbR, deren Gesellschafter zugleich die Gesellschafter der alleinigen Kommanditistin der Klägerin waren. Die Vertragsparteien setzten in dem Kaufvertrag als Kaufpreisanteil für das Gebäude die um einen der Klägerin gewährten Investitionszuschuss verminderten Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer an.
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