Die Beteiligten streiten über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für eine kombinierte Schwimmbad- und Saunanutzung.
I.
Die Klägerin ist eine Gebietskörperschaft (juristische Person des öffentlichen Rechts) und betreibt ein Schwimmbad mit Sauna als einen sog. Betrieb gewerblicher Art.
Das Schwimmbad beinhaltet ein Sportschwimmbecken (312 qm Wasserfläche) mit einzelnen Schwimmbahnen, fünf Startblöcken, einem Sprungturm mit 3-Meter-Plattform und einem 1-Meter-Brett sowie ein insbesondere als Lernschwimmbecken genutztes Multifunktionsbecken (121 qm Wasserfläche). Es handelt sich nicht um ein Spaß- oder Erlebnisbad.
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