Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile ist grundsätzlich keine wirtschaftliche Tätigkeit
FG München, Urteil vom 10.04.2014 - Aktenzeichen 14 K 414/14
DRsp Nr. 2014/10149
Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile ist grundsätzlich keine wirtschaftliche Tätigkeit
1. Ebenso wie der bloße Erwerb, das bloße Halten und der bloße Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen ist auch der Tausch von Anteilen, also der Erwerb von Anteilen gegen die Hingabe von Anteilen, grundsätzlich keine wirtschaftliche Tätigkeit.2. Ausnahmsweise kann der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Anteilen eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit steuerbar sein, wenn die finanzielle Beteiligung an einem anderen Unternehmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Eingriffen in die Verwaltung der Gesellschaft einhergeht, an der die Beteiligung besteht, soweit diese Eingriffe zu entgeltlichen Leistungen führen, die gem. Art. 2 MwStSystRL der Mehrwertsteuer unterliegen oder wenn sich auf Aktien oder Anteile an einer Gesellschaft beziehende Umsätze in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, da sie im Rahmen des gewerbsmäßigen Wertpapierhandels oder zum Zweck des unmittelbaren oder mittelbaren Eingreifens in die Verwaltung der Gesellschaften erfolgen, an denen die Beteiligung besteht, oder wenn sie eine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung einer steuerbaren Tätigkeit darstellen.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.