FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.07.2015
1 K 732/14
Normen:
AO § 218 Abs. 2; AO § 226 Abs. 1; AO § 47; UStG § 2 Abs. 1; InsO § 35 Abs. 2; InsO § 38; InsO § 89 Abs. 1; InsO § 201 Abs. 2 S. 1; InsO § 294 Abs. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2015, 2135

Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus freigegebenen Vermögen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2015 - Aktenzeichen 1 K 732/14

DRsp Nr. 2015/15674

Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus freigegebenen Vermögen

1. Im Insolvenzverfahren ist der USt-Vergütungsanspruch aus der freigebenen selbstständigen gewerblichenTätigkeit mit Steuerschulden, die vor der Insolvenzeröffnung begründet wurden, zu verrechnen. 2. Die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote stehen einer Aufrechnung zwischen den Vermögensmassen nicht entgegen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2; AO § 226 Abs. 1; AO § 47; UStG § 2 Abs. 1; InsO § 35 Abs. 2; InsO § 38; InsO § 89 Abs. 1; InsO § 201 Abs. 2 S. 1; InsO § 294 Abs. 1;

Tatbestand

Über das Vermögen der Klägerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – AG – X vom 12. Februar 2009 (Az. xxx) das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr B zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte – Bekl – meldete daraufhin Abgabenforderungen i.H.v. 57.388,49 EUR zur Tabelle an, die zwar (zunächst) bestritten, aber zwischenzeitlich festgestellt worden sind.

Am 2. Juli 2009 hatte der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht mitgeteilt, dass das Vermögen der Klägerin aus ihrer selbständigen (gewerblichen) Tätigkeit (M) nicht zur Insolvenzmasse gehöre und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden könnten.