Die nach § 629 a Abs. 2, § 621 e Abs.
Die Beschwerdeführerin beanstandet die Bewertung der Anwartschaft des Antragsgegners bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
Diese ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung des Baugewerbes, welche den Arbeitnehmern der Branche neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Versorgung sichert, und deshalb der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen ist. Ihre Versorgungen sind daher nach §
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