BFH - Urteil vom 14.03.2012
XI R 23/10
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 14; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 17.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3632/05

Ausschluss des Vorsteuerabzugs für zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendete Leistungen

BFH, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen XI R 23/10

DRsp Nr. 2012/16385

Ausschluss des Vorsteuerabzugs für zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendete Leistungen

NV: Werden von Anbeginn des Bezugs von Sanierungsleistungen Vertragsverhandlungen über die umsatzsteuerfreie Veräußerung des Betriebsgrundstücks geführt und verpflichtet sich der Unternehmer gegenüber dem Grundstückserwerber zur Übergabe eines sanierten Grundstücks, lässt dieser unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang der Sanierungsleistungen mit der steuerfreien Grundstücksveräußerung den mittelbaren Zusammenhang der Sanierungsleistungen mit den früheren Umsätzen des zwischenzeitlich eingestellten Betriebs zurücktreten.

Die Vorsteuer aus Aufwendungen zur Boden- und Grundwassersanierung im Hinblick auf eine beabsichtigte Veräußerung des Grundstücks ist nicht abziehbar, wenn die Veräußerung umsatzsteuerfrei erfolgt.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 14; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;

Gründe