I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihre Gesellschafter erwarben mit Erbbaurechtskaufvertrag vom 31. Oktober 1986 "als Miteigentümer zu je 1/4 Anteil" ein Erbbaurecht an einem Grundstück in D mit Tennishalle. Der Kaufpreis betrug 1.200.000 DM zuzüglich 168.000 DM Umsatzsteuer. Der Nettokaufpreis von 1.200.000 DM sollte mit einem Teilbetrag von 150.000 DM auf bewegliche Gegenstände entfallen.
Die Tennishalle ist Teil des Sport- und Freizeitzentrums in D, zu dem außer der Tennishalle auch noch eine Eissporthalle mit Restaurant gehört. Die Eissporthalle und das Restaurant einschließlich Inventar sind verpachtet. Die Tennishalle wird von der Klägerin im eigenen Namen und für eigene Rechnung betrieben.
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