In diesem Fall tritt das Erlöschen der Gesellschaft durch Vollbeendigung sofort ein; denn das Gesellschaftsvermögen ist durch Anwachsen in einem Akt Alleinvermögen des übernehmenden Gesellschafters geworden. Die Anwachsung ist eine Form der Gesamtrechtsnachfolge.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|