FG Hamburg - Urteil vom 26.02.2003
VII 133/99
Normen:
UStG § 4 Nr. 20a ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 939

Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung

FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen VII 133/99

DRsp Nr. 2003/8715

Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung

Abgabe von Speisen und Getränken ist keine umsatzsteuerbefreite Nebenleistung zur Theateraufführung

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 20a ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Steuerbefreiung für die Gastronomieumsätze ihres Theaterrestaurants.

Die Klägerin betrieb ein Theater im Hamburger Freihafen. Das Theater liegt in einem rein gewerblich geprägten Gebiet und ist von der übrigen Stadt nur nach einer längeren Pkw-Fahrt bzw. durch den von der Klägerin eingerichteten Shuttle zu erreichen. Zu dem Theater gehörte ein Theaterrestaurant mit 95 Plätzen, in welchem Speisen und Getränke angeboten wurden, eine Snackbar, die Snacks und Getränke offerierte sowie drei Foyerbars mit Stehtischen, an welchen nur Getränke angeboten wurden. Außerdem wurde im Sommer bei geeigneter Witterung eine Außengastronomie betrieben. Der Gastronomiebereich öffnete zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn, war während der Vorstellung mit Ausnahme der Vorstellungspause geschlossen und schloss regelmäßig eine Stunde nach Vorstellungsende. Er war für jedermann zugänglich. Die Eintrittskartenkontrolle für das Theater fand erst unmittelbar am Eingang in den Zuschauerraum statt. Andere gastronomische Betriebe gab es in der Umgebung des Theaters nicht.