BFH - 17.12.1980 (II R 159/78) - DRsp Nr. 1997/14815
BFH, vom 17.12.1980 - Aktenzeichen II R 159/78
DRsp Nr. 1997/14815
»Hat sich die Alleingesellschafterin einer GmbH anläßlich einer Kapitalerhöhung zur Einbringung von Wertpapieren verpflichtet und ist dadurch Börsenumsatzsteuer entstanden, so entsteht für diese Wertpapiere nicht erneut Börsenumsatzsteuer, wenn das Ausmaß der Kapitalerhöhung aus Kostengründen vor Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingeschränkt wird, ohne daß sich an der (bereits erfüllten) Einlageverpflichtung etwas ändert. Dies gilt auch dann, wenn zunächst alle früheren Erklärungen und Beschlüsse (formal) aufgehoben und im Anschluß daran erneut sämtliche für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erforderlichen Erklärungen abgegeben werden.«
Normenkette:
KVStGKVStG (1959) § 18;
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