I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bestellte Ende 1993 für das von ihr betriebene Sägewerk bei der M-GmbH (Beigeladene) eine von dieser an Ort und Stelle zu montierende Sägewerksmaschine zum Preis von 770 000 DM zuzüglich 15 % Mehrwertsteuer = insgesamt 885 500 DM. Als Zahlungsweise war vereinbart die Zahlung eines Betrages in Höhe von 130 000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer bei Auftragsvergabe sowie die Zahlung des Restbetrages in Höhe von 640 000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer nach Inbetriebnahme.
Vereinbarungsgemäß leistete die Klägerin die Anzahlung in Höhe von 130 000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer und machte die gezahlte Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 1993 geltend.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|