BGH - Urteil vom 16.01.1985 (IVb ZR 61/83) - DRsp Nr. 1992/4564
BGH, Urteil vom 16.01.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 61/83
DRsp Nr. 1992/4564
Verfassungsmäßigkeit des Vorrangs des geschiedenen vor dem neuen Ehegatten nach Abs. 1 Satz 2 auch für den Fall, daß der Vorrang auf der langen Dauer der geschiedenen Ehe beruht und beide keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben.