GG Art. 80 Abs. 1 S. 3, Art. 105 Abs. 2, 2a, Art. 106 Abs. 6 S. 1; Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kornwestheim vom 3.12.1970; bad.-württ. KAG § 6 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 45, 277
Vorinstanzen:
II. VGH Mannheim,
VG Stuttgart,
BVerwG - Urteil vom 28.06.1974 (VII C 22.73) - DRsp Nr. 1996/27017
BVerwG, Urteil vom 28.06.1974 - Aktenzeichen VII C 22.73
DRsp Nr. 1996/27017
»1. Die traditionelle Gemeindevergnügungssteuer (in Form der Kartensteuer) kann auch unter der Geltung des Art. 105 Abs. 2 aGG i. d. F. des Finanzreformgesetzes 1969 nach Maßgabe der Landesgesetze erhoben werden; sie ist als örtliche Aufwandsteuer der Bundesumsatzsteuer nicht gleichartig.2. Zum rechtsstaatlichen Erfordernis, daß die abhängige Norm erst gültig erlassen werden kann, wenn die ermächtigende Norm in Kraft getreten ist.3. Zur Frage, ob Bundesrecht die Angabe der ermächtigenden Norm in der Präambel einer gemeindlichen Satzung erfordert.
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