C. Verwaltungsanweisungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

1.Gebühren als durchlaufender Posten; BMF-Schreiben vom 11.01.2023 - III C 2 - S 7200/19/10004 :005

Der BFH hat mit Urteil vom 03.07.2014 - V R 1/14, UR 2014, 948, entschieden:

"1. Gebühren für die zweite Leichenschau sind kein Entgelt für Feuerbestattungsleistungen, wenn sie das Krematorium im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (z.B. Bestatter oder bestattungspflichtige Erben) verauslagt.

2. Durchlaufende Posten sind diese Gebühren auch dann, wenn das Krematorium die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger ihrer Leistung schuldet (anderer Ansicht Abschn. 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE)."

Zu diesem Urteil nimmt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 11.01.2023 Stellung.

Das BFH-Urteil vom 03.07.2014 steht im Widerspruch zur bisherigen Verwaltungsauffassung in Abschn. 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE. Danach würde die Annahme eines durchlaufenden Postens ausscheiden, wenn der Unternehmer die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger seiner Leistung schuldet. An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten. Zukünftig kommt es auf dieses Kriterium nicht mehr an. Für die Annahme eines durchlaufenden Postens in Fällen der Gesamtschuldnerschaft obliegt der Nachweis über die Funktion als Mittelsperson dem Unternehmer.