AG Brake - 26.01.1976 (C 396/75) - DRsp Nr. 1994/15460
AG Brake, vom 26.01.1976 - Aktenzeichen C 396/75
DRsp Nr. 1994/15460
Der nichteheliche Erzeuger ist auch dann verpflichtet, der Mutter die Kosten einer Fehlgeburt zu erstatten, wenn diese durch einen gegen seinen Willen vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch herbeigeführt wurde.