FG Düsseldorf - Urteil vom 06.03.2002
4 K 4166/01 VTa
Normen:
AO § 5 § 44 ; FGO § 102 ; TabStG § 21 ; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz ; ZK Art. 4 Nr. 19 Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Art. 40 Art. 202 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a, Abs. 3 1. Anstrich Art. 213 ; ZollV § 8 Satz 2 ;

Einfuhr; Zigaretten; Gestellungspflicht; Verbringen; Auswahlermessen; Gesamtschuldner - Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme eines gutgläubigen Beteiligten im Zusammenhang mit der Einfuhr unverzollter Zigaretten

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 4 K 4166/01 VTa

DRsp Nr. 2002/9425

Einfuhr; Zigaretten; Gestellungspflicht; Verbringen; Auswahlermessen; Gesamtschuldner - Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme eines gutgläubigen Beteiligten im Zusammenhang mit der Einfuhr unverzollter Zigaretten

1. Die in § 8 Satz 2 ZollV statuierte Gestellungspflicht bezüglich versteckter unverzollter Waren kann nur solche Personen treffen, die Kenntnis von dem mitzuteilenden Sachverhalt haben oder bei Anstrengung aller Erkenntnismöglichkeiten hätten haben müssen.2. Wird bei einem möglichen Gesamtschuldverhältnis bezüglich der Einfuhrabgaben keine Begründung für die Inanspruchnahme eines gutgläubigen Beteiligten gegeben, so muss der Abgabenbescheid bereits wegen der fehlerhaften Ausübung des Auswahlermessens aufgehoben werden.

Normenkette:

AO § 5 § 44 ; FGO § 102 ; TabStG § 21 ; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz ; ZK Art. 4 Nr. 19 Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Art. 40 Art. 202 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a, Abs. 3 1. Anstrich Art. 213 ; ZollV § 8 Satz 2 ;

Tatbestand: