FG Düsseldorf - Urteil vom 09.02.2000 4 K 5530/96 EU
Normen:
KN 9705; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 54b ;
Einfuhrumsatzsteuer; ermäßigter Steuersatz; Sammlungsstück - Kein Sammlungsstück mit geschichtlichem Wert bei bloßer
FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2000 - Aktenzeichen 4 K 5530/96 EU
DRsp Nr. 2001/1598
Einfuhrumsatzsteuer; ermäßigter Steuersatz; Sammlungsstück - Kein Sammlungsstück mit geschichtlichem Wert bei bloßer
Ein Sammlungsstück weist einen geschichtlichen Wert i. S. d. Position 9705 KN auf, wenn es einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentiert oder einen Abschnitt dieser Entwicklung mit exemplarischer Bedeutung veranschaulicht. Bloßen Abarten oder Abwandlungen eines bestimmten Möbeltyps, die nicht aus der Zeit der Entwicklung der durch sie verkörperten Stilrichtung stammen, kommt keine solche eigenständige kunstgeschichtliche Bedeutung zu.
Normenkette:
KN 9705; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 54b ;
Tatbestand:
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