I.
Streitig ist, ob die Veräußerung von Grundstückenanteilen (nach dem Wohnungseigentumsgesetz - WEG) samt schlüsselfertiger Errichtung von Häusern darauf als eine einheitliche (steuerfreie) Leistung zu beurteilen ist.
Die Eheleute ... waren je zur Hälfte Miteigentümer eines Grundstücks, das nach dem WEG aufgeteilt werden sollte, um mit Reihenhäusern bebaut zu werden. Die Eheleute waren ferner Gesellschafter der ... GmbH (Ehemann 49%, Ehefrau 51%). Alleinige Geschäftsführerin der GmbH war die Ehefrau.
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