FG Hamburg - Urteil vom 25.03.2002
VII 245/99
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1123

Einnahmen eines gemeinnützigen Verbandes aus sog. Jahressichtmarken - echter Mitgliedsbeitrag?

FG Hamburg, Urteil vom 25.03.2002 - Aktenzeichen VII 245/99

DRsp Nr. 2002/12113

Einnahmen eines gemeinnützigen Verbandes aus sog. Jahressichtmarken - echter Mitgliedsbeitrag?

Zur Abgrenzung von "echten" Mitgliedsbeiträgen und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen an Vereinsmitglieder

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einnahmen aus den sogenannten Jahressichtmarken als echte Mitgliedsbeiträge zu behandeln sind und insoweit nicht der Umsatzsteuer unterliegen.