FG Hamburg - Urteil vom 30.06.2005
VI 323/03
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1812

Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD

FG Hamburg, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen VI 323/03

DRsp Nr. 2005/18211

Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD

Computerzeitschriften mit CD sind Warenzusammenstellungen, die einheitlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, da die CDs einzeln nicht angeboten werden und auch nicht verkäuflich wären.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Computerzeitschriften, denen jeweils eine Compactdisc (sog. CD-ROM, im folgenden: CD) beigefügt war, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder ob das Entgelt in einen ermäßigt zu besteuernden Anteil für die Zeitschriften und einen dem Regelsteuersatz unterliegenden Anteil für die CDs aufzuteilen ist.

Die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin und deren umsatzsteuerliche Organtochter, die V Verlagsgesellschaft mbH, vertrieben in den Streitjahren Computerzeitschriften. Den streitgegenständlichen Zeitschriften waren CDs in einer Einstecktasche zwischen den Heftseiten beigefügt. Auf der Titelseite der Hefte wurde nach dem übereinstimmenden Vortrag der Beteiligten jeweils auf die beigefügte CD hingewiesen.