BFH - Urteil vom 30.06.2015
VII R 30/14
Normen:
AO § 37 Abs. 2, § 163, § 227; UStG § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
BFHE 250, 34
Vorinstanzen:
FG Köln , vom 24.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2015/10 1566

Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer bein Insolvenz des Rechnungsausstellers

BFH, Urteil vom 30.06.2015 - Aktenzeichen VII R 30/14

DRsp Nr. 2015/16460

Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer bein Insolvenz des Rechnungsausstellers

1. Dem EuGH-Urteil Reemtsma (EU:C:2007:167) ist kein unionsrechtliches Gebot zu entnehmen, einen Anspruch des Leistungsempfängers aus § 37 Abs. 2 AO auf Erstattung zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellter Umsatzsteuer gegen den Fiskus anzuerkennen, wenn eine Erstattung vom Leistenden wegen dessen Insolvenz nicht mehr (vollständig) erreicht werden kann. 2. Die Regelungen, die das deutsche Umsatzsteuer- und Abgabenrecht zum Schutz des Leistungsempfängers bereithält, der die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an den Rechnungsaussteller gezahlt hat, werden den Anforderungen, die der EuGH an eine systemgerechte Abwicklung zu Unrecht erhobener und gezahlter Umsatzsteuer stellt, grundsätzlich gerecht.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. April 2014 1 K 2015/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2, § 163, § 227; UStG § 15 Abs. 1;

Gründe

I.