BFH - Urteil vom 15.12.2022
V R 12/21
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 21 S. 1; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; KStG § 4 Abs. 1 S. 1; UStG § 4 Nr. 15a; KStG 2008;
Fundstellen:
BFH/NV 2023, 779
DB 2023, 933
DStRE 2023, 649

Ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Unternehmens aus der Erbringung von Leistungen für den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse

BFH, Urteil vom 15.12.2022 - Aktenzeichen V R 12/21

DRsp Nr. 2023/4790

Ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Unternehmens aus der Erbringung von Leistungen für den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse

Ob eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts … vom XX.XX.XXXX – … aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht … zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 21 S. 1; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; KStG § 4 Abs. 1 S. 1; UStG § 4 Nr. 15a; KStG 2008;

Gründe

I.