Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Art. 9 MwStSystRL verwendet anstelle des Begriffs "Unternehmer" die Bezeichnung "Steuerpflichtiger". Steuerpflichtiger bzw. Unternehmer ist danach, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübt.
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