Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Steuerbefreiungen für sogenannte andere Tätigkeiten ergeben sich aus Art. 135 MwStSystRL. Gemäß EuGH vom 08.05.2003 (Rs. C-269/00, Seeling) besteht die Vermietung von Grundstücken i.S.d. Art. 13 Teil B Buchst. b) 6. EG-Richtlinie (neu: Art. 135 Abs. 1 Buchst. l) MwStSystRL) darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen (EuGH v. 09.10.2001 -
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