Autor: Steuerberater Dr. Egid Baumgartner |
Obwohl man sich auf EU-Ebene bereits im Jahr 2017 auf das neue MwSt-Digitalpaket geeinigt hatte, um die europäische Integration des Binnenmarkts im Bereich des E-Commerce voranzutreiben, hat der deutsche Gesetzgeber wichtige Teile der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpakets erst mit dem
die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung durch den Begriff des Fernverkaufs |
die Abführung ausländischer Mehrwertsteuer über die sogenannte einzige Anlaufstelle ("OSS") beim inländischen BZSt. |
In Deutschland wurde diese zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets durch das
PraxistippDas BMF hat sich umfangreich in einem BMF-Schreiben vom 01.04.2021 geäußert (BMF-Schreiben - |
Dennoch sind einige Praxisfragen - wie etwa die Frage, ob im Fall einer umsatzsteuerlichen Organschaft neben der Organträgerin auch die einzelnen Organgesellschaften eine separate OSS-Meldung abgeben sollten (so die Empfehlung der BStBK in ihrer Eingabe an das BMF v. 28.01.2022) - immer noch unbeantwortet.
Die hat zudem im September 2020 - rechtlich jedoch nur unverbindliche - Erläuterungen veröffentlicht ("Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr" bzw. "Explanatory Notes on VAT e-commerce rules"). Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den "".
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