EU-rechtliche Regelungen

Autor: Steuerberater Dr. Egid Baumgartner

Obwohl man sich auf EU-Ebene bereits im Jahr 2017 auf das neue MwSt-Digitalpaket geeinigt hatte, um die europäische Integration des Binnenmarkts im Bereich des E-Commerce voranzutreiben, hat der deutsche Gesetzgeber wichtige Teile der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpakets erst mit dem JStG 2020 umgesetzt. Zentrale Elemente waren dabei:

die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung durch den Begriff des Fernverkaufs

die Abführung ausländischer Mehrwertsteuer über die sogenannte einzige Anlaufstelle ("OSS") beim inländischen BZSt.

In Deutschland wurde diese zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets durch das JStG 2020 umgesetzt.

Praxistipp

Das BMF hat sich umfangreich in einem BMF-Schreiben vom 01.04.2021 geäußert (BMF-Schreiben - III C 3 - S 7340/19/10003). Die wichtigsten Klarstellungen sind nachfolgend eingearbeitet.

Dennoch sind einige Praxisfragen - wie etwa die Frage, ob im Fall einer umsatzsteuerlichen Organschaft neben der Organträgerin auch die einzelnen Organgesellschaften eine separate OSS-Meldung abgeben sollten (so die Empfehlung der BStBK in ihrer Eingabe an das BMF v. 28.01.2022) - immer noch unbeantwortet.

Die hat zudem im September 2020 - rechtlich jedoch nur unverbindliche - Erläuterungen veröffentlicht ("Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr" bzw. "Explanatory Notes on VAT e-commerce rules"). Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den "".