Gestaltungshinweise

Autor: Steuerberater Dr. Egid Baumgartner

Neuregelung von Fernverkäufen und neues EU-weites Lieferschwellenkonzept

Bei Lieferungen an Verbraucher in einem anderen EU-Mitgliedstaat stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Leistungsort und damit des korrekten MwSt-Satzes. Das MwSt-Digitalpaket der EU, welches Deutschland bis zum 01.07.2021 in nationales Recht übertragen hat, regelt "Fernverkäufe" und enthält ein neues EU-weites Lieferschwellenkonzept.

Lieferungen an Verbraucher oder andere Nichtunternehmer (B2C) im EU-Ausland werden seither als "Fernverkauf" bezeichnet, wenn der Onlinehändler den Transport veranlasst. In sogenannten "Abholer-Fällen" kann demnach kein Fernverkauf vorliegen.

Zur Anwendung der Fernverkaufsregelung kommt es, wenn der Onlinehändler die Lieferschwelle überschreitet: Mit dem MwSt-Digitalpaket wurde eine neue EU-weit einheitliche, sämtliche EU-Mitgliedstaaten umfassende einzige Lieferschwelle i.H.v. 10.000 Euro eingeführt.

Hinweis