Der Antragsteller betreibt unter anderem ein Fitness-Studio und bietet hierbei in Form einer "Mitgliedschaft" im "Club" verschiedene Leistungen an. Nach den bei den Akten befindlichen Vertragsgestaltungen waren dies bis zum Jahr 1995 die drei Bereiche "Aerobic", "Sauna" und "Fitnesstraining/Bodystyling".
Ab 1996 ist ein weiterer, als "Kinderbereich" ausgewiesener Nutzungsbereich aufgeführt, ab ca. 1998 werden folgende Einzelbereiche angeboten:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|