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  1. Umsatzsteuer-Praxis A-Z
  2. L
  3. Lieferort für bewegte Lieferungen
  4. Gestaltungshinweise

  • Umsatzsteuer-Praxis A-Z
  • L
  • Lieferort für bewegte Lieferungen
  • Gestaltungshinweise

  • Wie erfolgt die Bewegung?
  • Wer führt die Bewegung aus?
  • Was ist Gegenstand einer bewegten Lieferung?
  • Ort der Werklieferung
  • Lieferungen, unterstützt durch elektronische Schnittstellen
  • Ort einer Lieferung, die sich auf mehrere Staaten erstreckt
  • Kommissionsgeschäfte ( § 3 Abs. 3 UStG)
  • Sicherungsübereignung
  • Kauf auf Probe
  • Lieferungen im Rahmen von Einfuhren
  • Ort der Lieferung einer Sachgesamtheit
  • Bewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager
Wie erfolgt die Bewegung? Wer führt die Bewegung aus? Was ist Gegenstand einer bewegten Lieferung? Ort der Werklieferung Lieferungen, unterstützt durch elektronische Schnittstellen Ort einer Lieferung, die sich auf mehrere Staaten erstreckt Kommissionsgeschäfte ( § 3 Abs. 3 UStG) Sicherungsübereignung Kauf auf Probe Lieferungen im Rahmen von Einfuhren Ort der Lieferung einer Sachgesamtheit Bewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager

Gestaltungshinweise

Folgende Fragestellungen ergeben sich bei bewegten Lieferungen:


Wie erfolgt die Bewegung?
Wer führt die Bewegung aus?
Was ist Gegenstand einer bewegten Lieferung?
Ort der Werklieferung
Lieferungen, unterstützt durch elektronische Schnittstellen
Ort einer Lieferung, die sich auf mehrere Staaten erstreckt
Kommissionsgeschäfte ( § 3 Abs. 3 UStG)
Sicherungsübereignung
Kauf auf Probe
Lieferungen im Rahmen von Einfuhren
Ort der Lieferung einer Sachgesamtheit
Bewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager
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