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  1. Umsatzsteuer-Praxis A-Z
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  3. Lieferort für unbewegte Lieferungen
  4. Gestaltungshinweise

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  • Gestaltungshinweise

  • Grundstücksübertragungen
  • Besitzkonstitut
  • Abtretung des Herausgabeanspruchs
  • Einigung und Übergabe kurzer Hand
  • Übergabe von Traditionspapieren
  • Lieferung von Energie und Wasser
  • Kauf auf Probe
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  • Kommissionsgeschäfte (§ 3 Abs. 3 UStG)
  • Sicherungsübereignung
  • Ort der Lieferung einer Sachgesamtheit
  • Lieferungen im Rahmen von Leasinggeschäften
  • Unbewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager
  • Leistungsort bei Einzweckgutscheinen
Grundstücksübertragungen Besitzkonstitut Abtretung des Herausgabeanspruchs Einigung und Übergabe kurzer Hand Übergabe von Traditionspapieren Lieferung von Energie und Wasser Kauf auf Probe Ort der Werklieferung Kommissionsgeschäfte (§ 3 Abs. 3 UStG) Sicherungsübereignung Ort der Lieferung einer Sachgesamtheit Lieferungen im Rahmen von Leasinggeschäften Unbewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager Leistungsort bei Einzweckgutscheinen

Gestaltungshinweise

Im Folgenden werden die wesentlichen Anwendungsfälle des § 3 Abs. 7 UStG kurz dargestellt:


Grundstücksübertragungen
Besitzkonstitut
Abtretung des Herausgabeanspruchs
Einigung und Übergabe kurzer Hand
Übergabe von Traditionspapieren
Lieferung von Energie und Wasser
Kauf auf Probe
Ort der Werklieferung
Kommissionsgeschäfte (§ 3 Abs. 3 UStG)
Sicherungsübereignung
Ort der Lieferung einer Sachgesamtheit
Lieferungen im Rahmen von Leasinggeschäften
Unbewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager
Leistungsort bei Einzweckgutscheinen
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