Gestaltungshinweise

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Da der Rahmen des Unternehmens immer bezogen auf die Person des Unternehmers bestimmt wird, besteht hinsichtlich des Rahmens des Unternehmens die Möglichkeit der Gestaltung in erster Linie im Bereich des Unternehmers. Da neben den einzelnen natürlichen Personen auch die Zusammenschlüsse natürlicher Personen in Personengesellschaften und die juristischen Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften wie z.B. die GmbH) Unternehmersein können, ist, soweit Veranlassung dazu besteht, bereits durch z.B. Gesellschaftsgründung die Aufteilung des Rahmens des Unternehmens auf ein - dann zweites - Unternehmen relativ einfach möglich.