Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Folgende Überlegungen sind bei der Bestimmung des Rahmens des Unternehmens entscheidend:

Grundsatz der Einheit des Unternehmens

Der Rahmen des Unternehmens eines Unternehmers umfasst zunächst sämtliche Betriebe oder berufliche Tätigkeiten desselben Unternehmers, d.h., es hat eine Zusammenfassung aller, die Eigenschaft als Unternehmer auslösenden Aktivitäten zu erfolgen, auch wenn diese z.B. im Bereich der Einkommensteuer getrennten Einkunftsarten zugerechnet werden. Somit hat jeder Unternehmer nur ein Unternehmen.

Beispiel

Herr A betreibt in geringem Umfang Tierzucht (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG), ein Ingenieurbüro (freiberufliche Einkünfte, § 18 EStG) und vermietet drei ihm gehörende Mehrfamilienhäuser (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG).

Hier werden ertragsteuerlich mehrere voneinander zu unterscheidende gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten ausgeübt. Sämtliche Tätigkeiten zusammen bilden umsatzsteuerrechtlich insgesamt das eine Unternehmen der natürlichen Person.

Enge Verbindungen zu anderen Unternehmen, gleich welcher Art, führen nie zu einer Zusammenfassung zu einem Unternehmen, wenn die Betriebe verschiedenen Unternehmern gehören.

Beispiel