Streitig ist, ob der Kläger als Gesellschafter der ... in Haftung genommen werden kann.
Der Kläger war an der inzwischen aufgelösten ... beteiligt. Mit notariellem Kaufvertrag URNr. ... vom 16. 1. 1992 erwarb der Kläger den 87,52/1.000 Miteigentumsanteil seines Vaters an dem Grundstück ... verbunden mit dem Sondereigentum an Büro- und Ladenräumen Nr. E 1a samt Kellerraum lt. Aufteilungsplan vom 11. 9. 1986 und Sondernutzungsrecht an den Kfz-Stellplätzen Nr. 30 und 31.
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