FG Hamburg - Urteil vom 16.07.2002
VII 46/00
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 2 ;

Heranziehung der Kostenerstattungen von Unterstützungskassen

FG Hamburg, Urteil vom 16.07.2002 - Aktenzeichen VII 46/00

DRsp Nr. 2002/18055

Heranziehung der Kostenerstattungen von Unterstützungskassen

Ein Leistungsaustausch im Sinne der § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn Grundlage der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen mehreren Vereinen einerseits die Erbringung bestimmter Leistungen durch einen Beteiligten ist und andererseits der Leistende bei den Leistungsempfängern Zugriff auf die dort vorhandenen finanziellen Mittel hat und diese zur Deckung seiner Kosten nutzt.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die als Kostenerstattungen bezeichneten Einnahmen des Vereins der Umsatzsteuer unterliegen.