Die Klägerin betreibt seit 1992 ein Zentrum für therapeutisches Reiten (Hippotherapie). Etwa 90 % der Umsatzerlöse entfallen auf das therapeutische Reiten. Die restlichen Umsatzerlöse entfallen auf Voltigierunterricht für Kinder und Reitunterricht für Erwachsene.
Streitig ist, ob die in den Jahren 1999 und 2000 durch Hippotherapie erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind oder ob sie nach § 4 Nr.14 bzw. nach § 4 Nr.16 lit. c UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
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