FG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.06.2005
12 K 334/03
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1348
EFG 2005, 1386

Im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme durch eine Stadt geleistete Gebäuderestwertentschädigung als echter Zuschuss; Umsatzsteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.06.2005 - Aktenzeichen 12 K 334/03

DRsp Nr. 2005/10700

Im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme durch eine Stadt geleistete Gebäuderestwertentschädigung als echter Zuschuss; Umsatzsteuer

Zahlt eine Stadt im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zur Behebung städtebaulicher Missstände dem Grundstückseigentümer für den Abbruch eines Gebäudes eine Restwertentschädigung in Höhe des Verkehrswerts, handelt es sich dabei um einen echten, aus strukturpolitischen Gründen geleisteten Zuschuss. Die Gebäuderestwertentschädigung stellt kein Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers an die Stadt dar.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Leistung einer Gebäuderestwertentschädigung durch eine Gemeinde als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers anzusehen ist.