FG München - Urteil vom 24.04.2008
14 K 1579/07
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7b ;

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Multivisionsvorführungen

FG München, Urteil vom 24.04.2008 - Aktenzeichen 14 K 1579/07

DRsp Nr. 2008/13119

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Multivisionsvorführungen

Sog. Multivisionsvorführungen, in denen neben Filmsequenzen auch Dias und begleitende Vorträge gezeigt und abgehalten werden, erfüllen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 7 b UStG nicht.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7b ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001.

Der Kläger betrieb in den Streitjahren die Konzertagentur "B concerts & management".

Aufgrund einer durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung kam das Finanzamt (FA) zu dem Ergebnis, dass auf die Umsätze, die der Kläger aus Auftritten von E erzielt hatte, nicht der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung (UStG) anzuwenden sei, da es sich nicht um Filmvorführungen, sondern um Dia-Multivisionsvorführungen gehandelt habe (vgl. Schreiben von E an den Antragsteller vom 2. Dezember 2005 und 8. Oktober 2002, Bl. 204 und 206 der Rechtsbehelfsakte des FA sowie Schreiben der Firma M vom 3. April 2002, Bl. 207 der Rechtsbehelfsakte des FA).

Mit Bescheiden vom 26. Juni 2003 setzte das FA die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 in Höhe von 9.239,04 EUR und für das Jahr 2001 in Höhe eines Negativbetrags von 777,16 EUR fest.