Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage im Rahmen eines Investitionsmodells bei fehlender Verfügungsmacht des Erwerbers über die Anlage
FG München, Urteil vom 26.01.2012 - Aktenzeichen 14 K 2222/11
DRsp Nr. 2012/14667
Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage im Rahmen eines Investitionsmodells bei fehlender Verfügungsmacht des Erwerbers über die Anlage
1. Die selbst nicht über eine Immobilie verfügende Steuerpflichtige ist nicht zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der Einzelteile einer Photovoltaikanlage im Rahmen eines Investitionsmodells berechtigt, wenn schon im Zeitpunkt der Beststellung feststand, dass die Anlage an einen vorgegebenen Pächter langfristig verpachtet werden musste, eine anderweitige Nutzungsmöglichkeit ausgeschlossen war, die Steuerpflichtige auch keinerlei Einfluss auf den vom Pächter zu bestimmenden Standort der Anlage hatte, die Anlage vom Veräußerer unmittelbar an den Pächter ausgeliefert wurde und die Steuerpflichtige somit keine Verfügungsmacht an der Anlage erlangt hat, so dass keine zum Vorsteuerabzug berechtigende „Lieferung” i. S. v. § 3 Abs. 1UStG an die Steuerpflichtige vorlag.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.