I.
Streitig ist, ob bei steuerfreier Vermietung eines Teils eines gemischt genutzten Gebäudes eine Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich der Herstellungskosten des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteils besteht.
Die Ehegatten A und B erwarben mit notariellem Vertrag vom 17. Juli 2001 gemeinsam ein unbebautes Grundstück. Hierauf errichteten sie ein Gebäude; Fertigstellung war im September 2002.
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