Grundlegend zur Berücksichtigung der Überstundenvergütung bereits BGH, DRsp I (167) 258 a = FamRZ 1980, 984 = MDR 1980, 1010 = NJW 1980, 2251; zur Anrechenbarkeit der Überstundenvergütung sowohl auf seiten des Unterhaltspflichtigen als auch auf Seiten des Berechtigten: AG Neukölln, DAV 1989, 875.
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