I.
Die Antragstellerin wurde ausweislich des Handelsregisters bereits mit Beschluss des Registergerichts vom 11. Mai 2005 aufgelöst. Sie ist jedoch dort bislang nicht gelöscht worden.
Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids vom 27. März 2006, einem Montag, mit dem der Antragsgegner die Steuer für das Streitjahr 2003 auf EUR 305.000,- festsetzte, nachdem die Antragstellerin insgesamt EUR 296.419,17 vorangemeldet hatte. Es ergab sich eine Umsatzsteuerzahllast von EUR 8.580,83.
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