ArbG Frankfurt/Main, vom 05.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 417/99
Kostenerstattung; Umsatzsteuer, Flugkosten
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.08.2001 - Aktenzeichen 2 Ta 311/01
DRsp Nr. 2003/4765
Kostenerstattung; Umsatzsteuer, Flugkosten
»1. Die Partei, die im Rahmen der Kostenausgleichung nicht erklärt, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, kann von der Gegenpartei auch nicht die Erstattung von auf die Kosten für Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel oder die Benutzung von Taxen gezahlter Umsatzsteuer verlangen.2. Für einen Berliner Anwalt ist die Benutzung des Flugzeugs für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in Frankfurt/M. regelmäßig notwendig.«