Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 1a Abs. 3, 4 und 5 UStG, Abschn. 1a.1 Abs.
Problemkreise:
Das UStG nimmt einen bestimmten Kreis von Unternehmern (opake Unternehmer bzw. Schwellenerwerber oder atypische Unternehmer) und juristische Personen gem. § 1a Abs. 3 UStG von der Erwerbsbesteuerung aus. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nach den Bestimmungen des UStG nicht vor, soweit der Erwerb durch einen bestimmten Personenkreis getätigt wird und bestimmte betragsmäßige Grenzen nicht erreicht werden.
Siehe auch:
Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer